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Betriebsbuchhaltung

Betriebsbuchführung.
I. Begriff: Traditionelle, mittlerweile veraltete Bezeichnung für ein Teilgebiet des betrieblichen Rechnungswesens.
II. Aufgaben: Im Gegensatz zur Finanzbuchhaltung umfaßt Betriebsbuchhaltung die Kosten- und Leistungsrechnung (Kostenrechnung) und als Nebenrechnungen: Materialbuchhaltung, Lohnbuchführung und Anlagenbuchhaltung. - Im einzelnen: a) Durchführung der Kosten- und Leistungsrechnung und Ermittlung des Betriebsergebnisses, das sich aus den Erfolgskomponenten Kosten und Erlösen (Leistungen) ergibt. - b) Kurzfristige Erfolgsrechnung, Ermittlung des Betriebsergebnisses in meist monatlichen Perioden zur Erleichterung der laufenden Disposition der Unternehmungsleitung. - c) Überwachung der Wirtschaftlichkeit der Betriebsgebarung durch weitgehende Aufgliederung der Kostenarten, durch örtliche und sachliche Zurechnung, durch Einführung von Plankosten in die Kostenrechnung. - d) Bereitstellung von Unterlagen für die Finanzbuchhaltung, für Kalkulation, Statistik und Planung.
III. Organisatorische Gestaltung: 1. Die Betriebsbuchhaltung ist mit der Finanzbuchhaltung durch ein einheitliches Kontensystem zu einer ungeteilten Gesamtbuchhaltung verbunden. Die Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerbestands- und Kostenträgererfolgsrechnung werden in ununterbrochenem Buchungsfluß kontenmäßig durchgeführt. - 2. Die Betriebsbuchhaltung ist von der Finanzbuchhaltung organisatorisch abgetrennt. Beide Bereiche (innerer und äußerer Kreis) bilden trotz Aufspaltung die Gesamtbuchhaltung (Ein-Kreis-System). - a) Die Betriebsbuchhaltung tritt als Nebenbuchhaltung neben die Hauptbuchhaltung, deren Konteninhalt (Sammelkonten) sie näher spezifiziert. Ihre Ergebnisse können kontenmäßig in die Hauptbuchhaltung übernommen werden. - b) Die isolierte Betriebsbuchhaltung wird zu einem geschlossenen Kontensystem weiterentwickelt. Sie ermittelt den kurzfristigen Erfolg, während die Hauptbuchhaltung völlig frei von der Buchung innerer Betriebsvorgänge bleibt. Der Kreislauf der doppelten Buchführung wird durch Übernahme der mit der Finanzbuchhaltung korrespondierenden Werte auf ein Gegenkonto geschlossen, über das auch der Abschluß der Betriebsbuchhaltung durchgeführt wird; vgl. Rechnungskreis II (Kontenklasse 9) des IKR. - c) Die Betriebsbuchhaltung wird zwar rechnungstechnisch von der Finanzbuchhaltung getrennt, beide Bereiche bleiben aber in ständiger kontenmäßiger Verbindung (Zweisystem). Der Zusammenhang wird durch Übergangskonten hergestellt (mindestens je eins in der Finanzbuchhaltung und in der B.), die jeweils die Gegenbuchungen für Vorfälle aufnehmen, die im anderen Teil der Buchhaltung zu buchen sind. Bei Zusammenfassung von Finanzbuchhaltung und Betriebsbuchhaltung zur Gesamtbuchhaltung werden beide Übergangskonten spiegelbildlich ausgeglichen. Diese ausgegliederte Betriebsbuchhaltung wird Übergangssystem genannt.

 

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