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Betriebsstoffe

1. Begriff: Stoffe, die, ohne selbst in die Produkte direkt einzugehen (Rohstoffe, Hilfsstoffe), zur Durchführung des Fertigungsprozesses benötigt werden, z. Betriebsstoffe Schmiermittel, Reparatur- und Büromaterial. - 2. Kostenrechnung: Betriebsstoffe werden zumeist als Kostenträgergemeinkosten (Gemeinkosten) erfaßt und damit für die Kostenstellen ausgewiesen, in denen sie verbraucht werden. Weiterverrechnung auf die Produkte erfolgt im Rahmen der Betriebsabrechnung. - 3. Buchhaltung: Die Bestände an Betriebsstoffe werden in der Kontenklasse 2 Industrie-Kontenrahmen (IKR) geführt, ihr Verbrauch wird lfd. oder aufgrund der Inventur in der Kontenklasse 6 erfaßt. Bestandserfassung zum Jahresabschluß vgl. Inventur; Bewertung zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Marktpreis, beizulegendem Wert oder Teilwert.

 

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