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Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Vereinigung von 17 Einzelgewerkschaften; nicht rechtsfähiger Verein; gegründet im Oktober 1949 in München. Sitz in Düsseldorf. - 1. Zweck/Grundsätze: Zusammenfassung aller Gewerkschaften zu einer wirkungsvollen Einheit und Vertretung der gemeinsamen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen. - Ziele: (1) Im sozialpolitischen Bereich: v. a. Vertretung der Arbeitnehmerinteressen in der nationalen und internationalen Sozial- und Gesundheitspolitik (einschl. Umweltschutz), in der Sozialversicherung (einschl. Selbstverwaltung), in der Arbeitsmarktpolitik und Arbeitssicherheit sowie im Sozial- und Arbeitsrecht; (2) Im wirtschaftspolitischen Bereich: v. a. Ausbau der Mitbestimmung und Vertretung der Arbeitnehmerinteressen in allen politischen Bereichen. - Der DGB ist demokratisch aufgebaut. Seine Satzung legt die Unabhängigkeit gegenüber den Regierungen, Verwaltungen, Unternehmern, Konfessionen und politischen Parteien fest. Das Organisationsgebiet erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrep. Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) (einschl. neue Bundesländer). - 2. Organe: (1) Bundeskongreß, bestehend aus den von den angeschlossenen Gewerkschaften gewählten Delegierten. Er tritt alle vier Jahre zusammen, legt u. a. die Gewerkschaftspolitik fest und beschließt Satzungsänderungen; (2) Bundesausschuß, zweithöchstes Organ des DGB und oberstes Beschlußorgan in den Zeiten zwischen den Kongressen. Die Gewerkschaften sind entsprechend ihrer Mitgliederzahl in diesem Organ vertreten sowie die Mitglieder des Bundesvorstandes und die Vorsitzenden der DGB-Landesbezirke; (3) Bundesvorstand, gewählt durch den Bundeskongreß, besteht aus den jeweiligen Vorsitzenden der Gewerkschaften und den Mitgliedern des Geschäftsführenden Bundesvorstandes. Neun hauptamtliche Mitglieder des Bundesvorstandes bilden den Geschäftsführenden Bundesvorstand. Er führt die Geschäfte des DGB im Rahmen der vom Bundesvorstand beschlossenen Geschäftsordnung. Der Geschäftsbereich des Bundesvorstandes ist in Abteilungen gegliedert; (4) Revisionskommission zur Überwachung der Kassenführung und zur Überprüfung der Jahresabrechnung, bestehend aus drei Personen, dürfen nicht Angestellte des DGB sein. - Regional gliedert sich der DGB in dreizehn Landesbezirke, die i. d. R. ein Bundesland umfassen, wobei der Landesbezirk Nordmark Schleswig-Holstein und Hamburg umfaßt und der Landesbezirk Niedersachsen Bremen einschließt. In den neuen Bundesländern existieren die Landesbezirke Berlin-Brandenburg (zuvor nur Berlin), Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Landesbezirke sind wiederum in Kreise unterteilt. - 3. Der DGB ist Mitgliedsorganisation des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften (IBFG) mit Sitz in Brüssel. - 4. Folgende Gewerkschaften gehören dem DGB an: Industriegewerkschaft Bau, Steine, Erden; Industriegewerkschaft Bergbau und Energie; Industriegewerkschaft Chemie, Papier, Keramik; Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands; Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft; Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft; Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen; Gewerkschaft Holz und Kunststoff; Industriegewerkschaft Medien; Gewerkschaft Leder; Industriegewerkschaft Metall; Gewerkschaft Nahrung, Genuß, Gaststätten; Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr; Gewerkschaft der Polizei; Deutsche Postgewerkschaft; Gewerkschaft Textil und Bekleidung. - Die DGB-Gewerkschaften sind nach dem Prinzip der Einheitsgewerkschaft und dem Prinzip der Industriegewerkschaft aufgebaut. - Seit 1974 sind die gemeinwirtschaftlichen Unternehmen des DGB und seiner Einzelgewerkschaften in der Beteiligungsgesellschaft für Gemeinwirtschaft AG (BGAG) vereinigt.

 

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