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Rechtsschutzversicherung

Übernahme des Kostenrisikos bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen gegen Prämie. 1. Entwicklung: Die Grundform der heutigen Rechtsschutzversicherung entstand in Deutschland 1928 mit der Gründung einer Automobil-Schutz-AG. Die ersten Musterbedingungen wurden vom BAV 1954 genehmigt. Danach entwickelte sich eine Vielzahl von Rechtsschutzformen. - 2. Arten: a) Verkehrs-Rechtsschutz: Sie beinhaltet die Leistungsarten Schadensersatz-Rechtsschutz (der Kfz-Benutzer will Schadensersatzansprüche gegen Dritte durchsetzen), Straf-Rechtsschutz (bei Bußgeldbescheiden und Strafverfahren aufgrund fahrlässiger Verkehrsdelikte), Führerschein-Rechtsschutz (bei Führerscheinentzug), Kfz-Vertrags-Rechtsschutz (bei Streitigkeiten aus Kfz-bezogenen Verträgen, z. B. Kauf-, Verkaufs-, Reparatur- und Versicherungsverträgen), Fußgänger-Rechtsschutz (der Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast eines öffentlichen oder privaten Verkehrsmittels will Schadensersatzansprüche durchsetzen), Steuer-Rechtsschutz (bei Streitigkeiten in Kfz-bezogenen Steuersachen). b) Familien-Rechtsschutz: Abgestellt auf den privaten Lebensbereich und auf das Berufsleben als Lohn- und Gehaltsempfänger; beinhaltet die Leistungsarten Schadensersatz-Rechtsschutz (Durchsetzen eigener Schadensersatzansprüche gegen Dritte), Straf-Rechtsschutz (beim Vorwurf einer fahrlässigen Straftat, auch disziplinarrechtliche Verfahren), Arbeits-Rechtsschutz (bei arbeits- und dienstrechtlichen Auseinandersetzungen), Sozialgerichts-Rechtsschutz (bei sozialgerichtlichen Streitfällen gegenüber einem Sozialversicherungsträger), Beratungs-Rechtsschutz (bei anwaltlichen Beratungen in familien- und erbrechtlichen Fragen nach veränderter Rechtslage), allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz (bei Streitigkeiten aus Verträgen des täglichen Lebens, z. B. Kaufvertrag, Reisebuchung, Versicherungsvertrag etc.), Steuer-Rechtsschutz (bei Streitigkeiten in Steuersachen). c) Kombination von Verkehrs- und Familien-Rechtsschutz beinhaltet alle Leistungsarten des Verkehrs- und Familien-Rechtsschutzes. d) Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete regelt Unstimmigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen und nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen. e) Firmen-Rechtsschutz und Rechtsschutz für Gewerbetreibende und selbständig Tätige (dazu gehört Arbeits-Rechtsschutz bei Streitigkeiten mit Mitarbeitern, Straf-Rechtsschutz, Schadensersatz-Rechtsschutz und der Sozialgerichts-Rechtsschutz). f) Spezial-Straf-Rechtsschutz für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige bietet eine speziell verbesserte Deckung im Bereich des Straf-Rechtsschutzes. g) Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz (Versicherungsschutz wie unter c) plus dem Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete unter Einbeziehung der Streitigkeiten aus der Tätigkeit selbständiger Land- und Forstwirte). h) Rechtsschutz für Vereine (Versicherungsschutz wie unter e), wobei hier immer die Interessen des Vereins vertreten werden). i) Straf-Rechtsschutz für Transportgewerbe bietet ein Deckungskonzept, das ganz auf die besondere Risikosituation des Transportgewerbes zugeschnitten ist. j) Fahrzeug-Rechtsschutz (Versicherungsschutz wie unter a), jedoch ohne Fußgänger-Rechtsschutz). - Die meisten Versicherer verwenden seit 1994 modifizierte Musterbedingungen.

 

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