Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Zollordnungswidrigkeit

vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen Bestimmungen des Zollrechts (§ 382 I AO). - Strafe: Mit Geldbuße sind z. B. bedroht: Einführen von Waren ohne Benutzung einer Zollstraße, Zuwiderhandeln gegen die Gestellungspflicht, Verstoß gegen die Freihafenbestimmungen, Nichtbeachtung der Anordnungen der Zollbehörde, Verletzung der Anzeige- und Meldepflichten.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Zollniederlage
Zollpassierscheine

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Rückstellung für Beitragsrückerstattung | organische Bilanz | Schmuggel | Veräußerungswert | Schadstoffinteraktion
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum