Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Bilanzänderung

I. Handelsrecht: Änderungen von Bilanzen können sich nachträglich als zweckmäßig erweisen, weil eine andere Ausübung von Aktivierungs-, Passivierungs- und Bewertungswahlrechten den Zielen des Bilanzierenden besser entspräche. Derartige Änderungen sind zwar nicht gesetzlich geregelt, nach herrschender Meinung aber möglich, soweit nicht Rechte Dritter oder die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung verletzt werden. Für Kapitalgesellschaften wird eine Bilanzänderung nur bei Vorliegen gewichtiger wirtschaftlicher Gründe für zulässig gehalten. Es müssen dann die gesetzlich vorgesehenen Verfahren der Feststellung der Bilanz, der Prüfung etc. erneut durchgeführt werden. - Änderungen von Bilanzen können sich nachträglich als notwendig erweisen, weil fehlerhaft bilanziert wurde. Diese Änderung wird steuerlich als Bilanzberichtigung bezeichnet. Soweit die Bilanzierungsfehler handelsrechtlich zur Nichtigkeit führen, müssen sie berichtigt werden. Wenn die Eröffnungsbilanz nach dem DM-Bilanzgesetz fehlerhafte Aktivierungen, Passivierungen und Bewertungen enthielt, müßten diese in den folgenden Jahresabschlüssen (letztmalig 1994) berichtigt werden, sofern es sich um einen wesentlichen Betrag handelte.
II. Steuerrecht: bei der Bewertung in der Steuerbilanz der Ersatz eines zulässigen Bilanzansatzes durch einen anderen ebenfalls zulässigen Ansatz (R 15 III EStR). Nach Einreichung der Bilanz ist Bilanzänderung nur mit Zustimmung des Finanzamtes zulässig (§ 4 II 2 EStG). - Anders: Bilanzberichtigung.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Bilanzanalyse
Bilanzaufbereitung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Familienlastenausgleich | Theorie | Prozeßführungsrecht | Objektivität | Verwertungsgesellschaft Wissenschaft
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum