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EFWZ

Europäischer Fonds für Währungspolitische Zusammenarbeit. Dieser wurde von den Mitgliedstaaten der EG (Europäische Gemeinschaften) nach dem Zusammenbruch des globalen Festkurssystems (Bretton-Woods-System) im Zuge der Errichtung des Europäischen Währungsverbunds im April 1973 geschaffen. - Damalige Aufgabe des EFWZ war es, den vereinbarten Stützungskreditmechanismus zu handhaben. Seit März 1979 diente der Fonds zur Implementierung des im Rahmen des EWS (Europäisches Währungssystem) bestehenden Beistandskreditsystems. Die aus den Interventionen der teilnehmenden Zentralbanken resultierenden Guthaben und Verbindlichkeiten wurden über den EFWZ abgewickelt und zum ECU-Tageskurs (ECU) der jeweiligen Währung verbucht. Damit die Zentralbanken der Mitgliedsländer über einen Grundbestand an ECU verfügen, unterhalten diese seit 1979 20% ihrer Gold- und Devisenreserven beim EFWZ, der im Gegenzug ein entsprechend hohes ECU-Guthaben gutschreibt. - Als Folge des im EU-Vertrag bestimmten Wegs zur Errichtung einer Europäischen Währungsunion (EU 4., 5.) ist der EFWZ zum 1. 1. 1994 (Beginn der zweiten Stufe der Währungsunion) aufgelöst und seine Aufgaben dem gleichzeitig neu errichteten EWI (Europäisches Währungsinstitut) übertragen worden.

 

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