Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

ESF

Europäischer Sozialfonds. 1. Gegenstand: Einer der sog. Strukturfonds der EU; zentrales Instrument der Sozialpolitik der Union (Soziale Dimension der EU) und von Beginn an im Vertrag über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) verankert. Die Operationen des ESF begannen 1960. - 2. Ziele: Die grundlegende Bestimmung des ESF ergibt sich aus dem Motiv, die im Zuge der Herausbildung eines gemeinsamen Marktes ausgelösten Anpassungsprozesse in Ergänzung zu den mitgliedstaatlichen Maßnahmen arbeitsmarktpolitisch zu flankieren. Dadurch soll zu einer harmonischen Entwicklung der Gemeinschaft als Ganzes sowie zur Stärkung des "wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts" der EU (Kohäsion) beigetragen werden. - 3. Gemäß der Art. 123 ff. EWG-Vertrag verfolgt der Fonds die Aufgabe, vorrangig die Beschäftigungsmöglichkeiten in den wirtschaftlich zurückgebliebenen Regionen der Gemeinschaft zu verbessern (Art. 130a EG-Vertrag). Zu diesem Zweck unterstützt der Fonds insbes. Projekte auf dem Gebiet der beruflichen Bildung sowie Maßnahmen zur Erhöhung der räumlichen und beruflichen Mobilität von Arbeitskräften. - 4. Entwicklung: Die Mittel des ESF werden von der Europäischen Kommission verwaltet (Art. 124 EG-Vertrag) und aus Haushaltsmitteln der Gemeinschaft aufgebracht. Seit 1983 müssen 75% der Aufwendungen des ESF für Projekte zur Förderung der Eingliederung Jugendlicher (i. e. Personen unter 25 Jahren) in das Erwerbsleben verwendet werden (sog. Ziel 4; vgl. hierzu Strukturfonds der EU). Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit (sog. Ziel 3). Die Ausstattung des ESF belief sich 1995 auf etwas mehr als 10,7 Mrd. DM (rund 5,6 Mrd. ECU); dies entspricht ungefähr 7,5% des Gesamthaushalts der EU.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Escapeklausel
ESPRIT

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Kreditschutz | Passivlegitimation | Vorratsakquisition | Gehaltsfortzahlung | Debugger
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum