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Offenmarktpolitik

1. Begriff: Gestaltung des Kaufs oder Verkaufs von Wertpapieren durch die Zentralbank am offenen Markt. In Deutschland darf die Deutsche Bundesbank nach § 21 BBankG zur Regelung des Geldmarktes am offenen Markt zu Marktsätzen folgende Papiere kaufen oder verkaufen: rediskontierbare Wechsel, Schatzwechsel und Unverzinsliche Schatzanweisungen, deren Aussteller der Bund, bestimmte Sondervermögen des Bundes oder ein Bundesland sind, Schuldverschreibungen und Schuldbuchforderungen der öffentlichen Hand sowie andere von der Bundesbank bestimmte Schuldverschreibungen. - 2. Merkmale: Die Einschränkung der Bundesbankaktivitäten auf Maßnahmen zur Regelung des Geldmarktes schließt Zentralbankinterventionen am Kapitalmarkt mit dem Ziel der Staatsfinanzierung aus. Dies ist besonders bei Outright-Offenmarktgeschäften von Bedeutung. Von den geldpolitischen Aktivitäten zu unterscheiden sind die Kurspflegeoperationen der Bundesbank am Markt für festverzinsliche Staatspapiere, die sie in ihrer Eigenschaft als Bank des Staates im Auftrag und auf Rechnung des Bundes ausführt. - Partner der Bundesbank bei Offenmarktoperationen sind zum ganz überwiegenden Teil die Kreditinstitute. Dies gilt, obwohl Offenmarktgeschäfte mit Nichtbanken - insbes. mit inländischen Nichtbanken - ein geldpolitisch wirkungsvolles Instrument darstellen und die Bundesbank sie seit Juni 1971 in verschiedenen Formen angeboten hat. - 3. Entwicklung: Bis etwa Mitte 1979 konzentrierte sich die Offenmarktpolitik auf den Geldmarkt. Bis dahin entstanden Zentralbankguthaben der Kreditinstitute vorwiegend dadurch, daß die Bundesbank immer wieder zur Stützung ausländischer Währungen (vor allem des US-Dollar) Devisenkäufe vornahm und mit Forderungen gegen sich selbst bezahlte. Um das so geschaffene Zentralbankgeld wieder abzuschöpfen, wurde der Bundesbank das Recht eingeräumt, den Banken bei Bedarf auch Mobilisierungspapiere und Liquiditätspapiere anzubieten. Langfristige Wertpapiere kaufte oder verkaufte (vorübergehend oder auf Dauer) die Bundesbank in dieser Zeit nur in Ausnahmesituationen. Dies änderte sich im Juni 1979, als sich die Devisenzuflüsse nach Deutschland abschwächten und es möglich und notwendig wurde, die Richtung der Offenmarktpolitik zu ändern und sie zur Schaffung von Zentralbankgeld einzusetzen. Die Bundesbank entwickelte dazu Offenmarktgeschäfte mit Rückkaufsvereinbarung über festverzinsliche Wertpapiere (Wertpapierpensionsgeschäfte). Inzwischen machen diese Geschäfte den größten Teil der Liquiditätsbereitstellung aus. - Gegenüber den Instrumenten der Refinanzierungspolitik (Diskontpolitik, Lombardpolitik) haben Offenmarktgeschäfte den Vorzug, daß sie immer in der Initiative der Bundesbank liegen.

 

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