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Rentenberechnung

Errechnung der auszuzahlenden Renten (Renten wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit, Altersrente, Bergmannsrente, Knappschaftsrenten, Knappschaftsruhegeld). Der Rentenberechtigte erhält für jedes anrechnungsfähige Versicherungsjahr einen bestimmten Prozentsatz seiner persönlichen Bemessungsgrundlage (Rentenformel) bzw. ab 1. 1. 1992 Entgeltpunkte für Beitragszeiten und beitragsfreie Zeiten sowie ggf. Kinderzuschüsse für seine Kinder bis zum vollendeten 18. (unter besonderen Umständen bis zum vollendeten 25.) Lebensjahr. - Anders: Rentenrechnung.

 

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