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Splitting-Verfahren

I. Einkommensteuerrecht: Form der Ehegattenbesteuerung (Ehegatten IV). Das gemeinsam zu versteuernde Einkommen der Ehegatten wird halbiert. Die tarifliche Einkommensteuer wird dann ermittelt, indem der auf die Hälfte des zu versteuernden Einkommens entfallende und nach der Einkommensteuer-Grundtabelle ermittelte Steuerbetrag verdoppelt wird.
II. Börsenwesen: Besonders in den USA übliches Verfahren, Aktien, deren Kurs sehr hoch gestiegen ist, in zwei oder mehr Aktien aufzuteilen, wobei die Altaktionäre im Verhältnis ihrer Altaktien Anrecht auf diese neuen Aktien haben. - In der Bundesrep. D. üblich bei Anteilscheinen der Investmentgesellschaften. Durch das S.-V. verringert sich der Nennbetrag der einzelnen Aktie bzw. bei nennwertlosen Aktien der Anteil am Gesellschaftsvermögen. Aufgrund der erhöhten umlaufenden Stückzahl und des niedrigeren Kurses ergibt sich eine bessere Handelbarkeit der Aktien und Anteilsscheine.
III. Produktionsplanung und -steuerung: Maßnahme, um Terminüberschreitungen aus der Durchlaufterminierung zu beseitigen. Sofern für einen Arbeitsgang eines Fertigungsauftrags mehrere Maschinen zur Verfügung stehen, kann der Auftrag aufgeteilt und parallel bearbeitet werden. - Vorteil: Reduktion der Durchlaufzeit; Nachteil: mehrfache Rüstkosten.

 

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