Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Cafeteria-System

1. Begriff: Konzept flexibler Entgeltgestaltung. Die Arbeitnehmer erhalten die Möglichkeit, sozial- und/oder übertarifliche Leistungen aus vorgegebenen Alternativen den persönlichen Bedürfnissen und Präferenzen entsprechend auszuwählen. - 2. Ziel: Neben der Individualisierung von Sozialleistungen, der erweiterten Selbstbestimmung am Arbeitsplatz und der Verbesserung der corporate identity soll eine bessere Steuerung der Kosten der Sozialleistungen gewährleistet werden. - 3. Formen: Variabel wählbar sind z. B. die Arbeitszeit aus verschiedenen Alternativen, die Art der Bezahlung, die Form einer Erfolgsbeteiligung, die Art der Sozialleistung (Zuschuß zur Lebensversicherung, Arbeitgeberdarlehen, u. ä.). Der Arbeitnehmer kann sich somit aus einem Angebot an Sozialleistungen und übertariflichen Entgeltbestandteilen sein individuelles "Menü" zusammenstellen. Da nur übertarifliche Entgeltbestandteile darunter fallen können, ist die Bedeutung in der Praxis sehr beschränkt.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
CAE
CAI

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Stichkurs | Disagio | Kündigungsschutzgesetz (KSchG) | Flurbereinigung | Budgetkonzepte
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum