Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

JOPP

Joint Venture Phare Programme, europäisches Förderprogramm, mit dessen Hilfe die Gründung von Joint Ventures zw. privaten Unternehmen aus der Europäischen Union und Partnern aus den mittel- und osteuropäischen Ländern (Phare-Ländern) erleichtert werden soll. Die Fördermaßnahmen (vier Fazilitäten) in Form von Zuschüssen und Darlehen betreffen alle Phasen der Schaffung und Weiterentwicklung eines Joint Ventures. - Fazilität 1: wendet sich an Industrie- und Handelskammern, Finanzinstitute, Verbände oder Wirtschaftsförderungsgesellschaften, die Maßnahmen zur Ermittlung von Vorhaben und potentiellen Partnern ergreifen. - Fazilität 2: gewährt Hilfen bei der Erstellung von Prefeasibility- und Feasibility-Studien im Vorfeld der Gründung eines Joint Ventures. - Fazilität 3: gibt Unterstützung bei der Deckung des mittel- und langfristigen Finanzbedarfs beim Aufbau bzw. der Umstrukturierung eines Joint Ventures. - Fazilität 4: stellt zinslose Darlehen u .a. für die Aus- und Weiterbildung von Personal des Joint Ventures bereit. - Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die weniger als 500 Mitarbeiter beschäftigen, ein Nettoanlagevermögen von max. 75 Mio. ECU vorweisen und deren Kapital höchstens zu einem Drittel von einem Großunternehmen gehalten wird.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Joint Venture
Joule (J)

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : shell | Geldakkord | Rügepflicht | Leistungskontrolle | Euromoney
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum