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Kontrakt-Management

Management-Vertrag, management contracting.
I. Außenhandel: 1. Begriff: Eine spezielle Form der Zusammenarbeit im Auslandsgeschäft. Ein Unternehmen aus einem fremden Wirtschaftsgebiet (z. B. Bundesrep. D. ) stellt als "contracting firm" Management-Know-how - fallweise gemeinsam mit der erforderlichen personellen Basis - zur Verfügung, während die Partnerseite ("managed firm") aus dem Gastland (z. B. Frankreich) oder/und aus fremden Wirtschaftsgebiet (z. B. Schweiz) die Direktinvestition trägt. Bei der "contracting firm" kann es sich - je nach Aufgabenstellung und Zielsetzung der Kooperation - um ein eigenständiges Unternehmen handeln, das auf dem über K.-M. abzudeckenden Problembereich bzw. in der vom Investor gewählten Branche bereits tätig ist (z. B. im Hotelsektor, im Schiffsbau, im Speditionswesen), oder um Dienstleistungsunternehmen mit entsprechend fachlicher Ausrichtung, die sich auf solche Projekte spezialisiert haben (z. B. consulting engineers, sonstige Consultingfirmen, Speditionen) - 2. Bedeutung: Diese Form der Zusammenarbeit bietet sich besonders für Unternehmen an, wenn sie Branchen bzw. Wirtschaftsstufen von geringer bzw. keiner überregionalen Marktbedeutung angehören. Außerdem sollten die auf organisatorischer und technischer Ebene zu lösenden Managementprobleme weniger komplex, zum größeren Teil standardisierbar sein und sich auf einfacherem Niveau befinden; Aufgaben mit administrativem und Kontrollcharakter sind für K.-M. besonders geeignet. K.-M. ist auch auf anderen Ebenen einsetzbar (z. B. im Rahmen von Lizenzgeschäften bei Vertragsfertigung und Joint Ventures). - 3. Vertragsregelung: Das Management- bzw. Dienstleistungs-Unternehmen erhält - neben einem Kostensatz (für Personal und sonstige Aufwendungen) - eine ebenfalls vertraglich festgelegte Ertrags- bzw. Erfolgsbeteiligung. - K.-M. hat Projektcharakter, ist also von begrenzter Dauer und in vielen Fällen endergebnisorientiert. - Oft ist für eine Herstellerfirma aus dem Ausland damit die Einleitung eines geplanten Direktengagements im Gastland verbunden. In diesem Fall müßte sich der fachspezifisches Management-Know-how exportierende ausländische Partner vertraglich durch eine Option auf Erwerb von Anteilen an der "managed firm" spätestens nach Ablauf des Management-Vertrages absichern; andernfalls besteht die Gefahr, daß die "contracting company" mit Auslauf des Management-Vertrages und einer Nicht-Verlängerung hieraus keinen weiteren (Folge-) Nutzen ziehen kann.
II. Kommunalverwaltung: K.-M. ist ein Element der Verwaltungsreform, vor allem auf kommunaler Ebene, für eine ergebnisorientierte Steuerung des Verwaltungshandelns. K.-M. beinhaltet eine vertragliche Vereinbarung über die zu erbringenden Leistungen, über die hierfür bereitgestellten Ressourcen und über die Art der Berichterstattung hinsichtlich Ergebnissen und eventuellen Abweichungen. K.-M. bezieht sich zum einen auf den Abstimmungsprozeß zwischen Rat und Verwaltung, zum anderen auf die Abstimmung der dezentralen Fachbereiche über ein zentrales Controlling (Tilburger Modell, Neues Steuerungsmodell, Public Management, New Public Management). K.-M. entspricht weitgehend der Praktizierung des Management by Objectives mit vertraglicher Bindung unter Aufhebung der traditionellen Trennung von Fach- und Ressourcenverantwortung in öffentlichen Verwaltungen.

 

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