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Zahlungsbilanzstatistik

systematische Darstellung aller wirtschaftlichen Transaktionen zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden in einem bestimmten Zeitraum. Die Zahlungsbilanz wird unterteilt in die Leistungsbilanz (Bilanz der laufenden Posten), in der die Lieferungen von Waren an das Ausland und der Bezug von Waren aus dem Ausland sowie die Einnahmen und Ausgaben des Inlandes für Dienstleistungen und alle Übertragungen (unentgeltliche Leistungen) nachgewiesen werden, die Bilanz des Kapitalverkehrs und die Veränderung der Netto-Auslandsaktiva der Deutschen Bundesbank (Zahlungsbilanz). Laufende Ermittlung, monatliche, vierteljährliche und jährliche Zusammenstellung durch die Deutsche Bundesbank aufgrund § 26 AWG und § 18 BBankG. - Veröffentlichung in "Monatsberichte" und "Statistische Beihefte zu den Monatsberichten, Reihe 3: Zahlungsbilanzstatistik" der Deutschen Bundesbank. - Als Hilfsstatistiken dienen u. a. (1) Außenhandelsstatistik, (2) Statistik des Dienstleistungsverkehrs mit dem Ausland, (3) Statistik des lang- und kurzfristigen Kapitalverkehrs, (4) Statistik über geleistete und empfangene Zahlungen im Transithandel. Meldepflichtig sind alle Gebietsansässigen, die Zahlungen von mehr als 1000 DM leisten oder entgegennehmen, gleichgültig, ob das als Entgelt für Dienstleistungen, als Zahlung im Kapitalverkehr oder als Zahlung für Käufe und Verkäufe im Transithandel erfolgt. - Zusammenstellung und Veröffentlichung von Zahlungsbilanzen des Auslandes durch das Statistische Bundesamt aus Veröffentlichungen anderer Länder und internationaler Organisationen.

 

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