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Produzierendes Gewerbe

I. Begriff: Bereich eines integrierten Erhebungs- und Darstellungssystems der amtlichen Statistik nach der gesetzlichen Neuordnung im Jahre 1975 (Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe vom 6. 11. 1975, BGBl I 2779, i. d. F. vom 30. 5. 1980, BGBl I 641). - 1. Das Produzierendes Gewerbe G. umfaßt die Wirtschaftsabteilungen Abteilung 1 Energie- und Wasserversorgung, Abteilung 2 Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe sowie Abteilung 3 Baugewerbe (Wirtschaftszweigsystematik); schließt das Produzierende Handwerk wie industrielle Unternehmen bzw. Betriebe ein. Diese international übliche Abgrenzung erleichtert Analysen des Konjunkturverlaufs und der mittel- und langfristigen Veränderungen der Struktur, insbes. im Vergleich zum Ausland. - 2. Institutionelle Abgrenzung nach fachlichen und regionalen Aspekten, und vom Unternehmen her (Unternehmenskonzept). In den Erhebungskreis fallen Unternehmen mit 20 Beschäftigten und mehr und deren Betriebe sowie produzierende Betriebe mit 20 Beschäftigten und mehr von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche. - 3. Mit der Neuordnung sind die kurz- und mittelfristigen Statistiken auch hinsichtlich Inhalt (Erhebungsmerkmale) und Periodizitäten aufeinander abgestimmt und damit vereinheitlicht worden. In mehrjährlichen Abständen werden Zinsen und Material- und Wareneingangserhebungen durchgeführt.
II. Erhebungsziel: 1. Erhebungstatbestände: Zahl und Struktur der Unternehmen und Betriebe, Produktionsgrundlagen (Beschäftigte etc.), Auftragseingänge und -bestände, Produktionsaufwand (Materialverbrauch und Wareneingänge, sonstige Kosten etc.), Produktionsergebnisse (Umsätze, Warenproduktion), Betriebs- und Unternehmensergebnis, Investitionen (Anlagen, Vorräte) etc. - Vgl. auch Bruttoproduktionswert (Bruttoproduktion 2), Nettoproduktionswert (Nettoproduktion 2) Wertschöpfung. - 2. Periodizität: Monatliche und vierteljährliche Angaben über Betriebe, Unternehmen, Beschäftigte, Arbeiterstunden, Umsätze, Löhne und Gehälter - teilweise auch über Brennstoff- und Energieverbrauch - und über die Produktion (Produktionsstatistik, Produktionsindex). Monatlich auch Auftragseingänge. Jährlich Angaben über Investitionen, Aufwendungen für gemietete und gepachtete Anlagegüter, Material- und Warenbestände sowie Investitionen der Unternehmen und Betriebe sowie über die Kostenstruktur der Unternehmen. In mehrjährlichen Abständen werden Daten zur Ermittlung des Nettoproduktionswertes sowie über die Zusammensetzung des Wareneingangs erhoben.
III. Teilerhebungen: 1. Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe: a) Bei Betrieben monatlich der Monatsbericht einschl. Auftragseingangserhebung, der Produktionsteilbericht (für ca. 1000 Warenarten), vierteljährlich die Produktionserhebung (für ca. 6000 Warenarten), jährlich die Investitionserhebung, die Erhebung für Kleinbetriebe. b) Bei Unternehmen monatlich der Monatsbericht (Mehrbetriebsunternehmen), jährlich die Investitionserhebung, die Kostenstrukturerhebung, mehrjährlich Zensus und Material- und Wareneingangserhebung. - 2. Baugewerbe: a) Bei Betrieben monatlich der Monatsbericht im Bauhauptgewerbe einschl. Auftragseingangserhebung, der Monatsbericht im Ausbaugewerbe, vierteljährlich die Statistik über den Auftragsbestand im Bauhauptgewerbe, die Produktionserhebung im Fertigteilbau, jährlich Totalerhebung im Bauhauptgewerbe. Zusatzerhebung im Ausbaugewerbe. b) Bei Unternehmen jährlich die Jahreserhebung einschl. Investitionserhebung im Baugewerbe, die Kostenstrukturerhebung, mehrjährlich Zensus und Material- und Wareneingangserhebung. - 3. Energie- und Wasserversorgung: a) Bei Betrieben monatlich der Monatsbericht, jährlich die Investitionserhebung. b) Bei Unternehmen monatlich der Monatsbericht über die Elektrizitätsversorgung, der Monatsbericht über die Gasversorgung, jährlich Jahreserhebung, Investitionserhebung, Kostenstrukturerhebung, mehrjährlich Zensus, Berechnung von Brutto- und Nettoproduktionsindizes, Indizes der Arbeitsproduktivität und des Auftragseingangs. - 4. Außerdem kleinere Sonderstatistiken bei Betrieben des Bergbaus und des verarbeitenden Gewerbes mit Stromerzeugungsanlagen sowie hinsichtlich brennbarer Gase (Erdgas etc.).

 

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