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EBRD

European Bank for Reconstruction and Development, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, Osteuropabank. 1. Begriff: Auf Initiative des französischen Präsidenten Mitterrand gegründete regionale Entwicklungsbank mit Sitz in London; Geschäftsaufnahme: April 1991. Am 31. 7. 1996 60 Mitglieder, darunter EU, EIB, auch außereuropäische Länder, z. B. Ägypten, Japan, Korea, Mexiko, USA. - 2. Ziele: Reformstaaten Mittel- und Osteuropas sowie der GUS sollen finanzielle Mittel und technische Hilfe für die Einführung der Marktwirtschaft, bzw. Beschleunigung der Strukturanpassung zur Verfügung gestellt werden. Zu den Tätigkeitsfeldern gehören die Unterstützung der Privatisierung der Wirtschaft durch Darlehen und Kapitalbeteiligungen, technische Hilfen und Darlehen zum Aufbau der Infrastruktur, Regierungsberatung bei Programmen der Re-Strukturierung der Wirtschaft. Höchstens 40% ihrer Mittel dürfen in öffentliche Projekte fließen, angestrebt werden Ko-Finanzierungen. Bei Ko-Finanzierungen im privaten Sektor übernimmt die EBRD bis zu 35% der Projektkosten bei einer maximalen Laufzeit von 10 Jahren zu Marktkonditionen. Im Gegensatz zur Weltbank IBRD und zum IWF hat EBRD ein politisches Mandat: Unterstützungen erhalten nur solche Länder, die den Demokratisierungsprozeß (Mehrparteiensystem) vorantreiben. - 3. Organisation und Finanzierung: Oberstes Organ der EBRD ist der Gouverneursrat, in den jedes Mitglied einen Minister (i. d. R. Finanzminister) und einen Vertreter entsendet. Ihm unterliegen die Grundlagenentscheidungen, z. B. Aufnahme neuer Mitglieder, Kapitalmaßnahmen, Wahl des Direktoriums und des Präsidenten. Gouverneure wählen ein Exekutivdirektorium, das aus 23 "hochqualifizierten Wirtschafts- und Finanzleuten" besteht, die nicht Mitglied des Gourverneursrats sein dürfen. EU-Ländern stehen 11 Sitze zu. Das Direktorium entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Die laufenden Geschäfte obliegen dem Exekutivkommittee, dem Präsident, Vizepräsident, Chefökonom, Justitiar und Generalsekretär angehören. - Das gezeichnete Kapital beträgt 10 Mrd. ECU, wovon Deutschland 851,75 Mio. übernommen hat. Je 10.000 ECU ergeben eine Stimme. EBRD refinanziert sich über den freien Kapitalmarkt. - 4. Aktivitäten: a) Unterscheidung: Die Tätigkeiten der EBRD werden in Handelsbankbereich (Merchant Banking Department) und Entwicklungsbereich (Development Banking Department) unterschieden, die für die Privatisierung, bzw. für Länderstrategien und Infrastrukturmaßnahmen zuständig sind. Rivalitäten und Überschneidungen führten zu einer Umorientierung. An die Stelle der aufgabenbezogenen tritt eine geographische Zuständigkeitsverteilung, wobei eine Abteilung die nördlichen und eine die südlichen Bestimmungsländer betreut, die jeweils einen Handels- und einen Entwicklungsbereich erhalten. - b) Mittelvolumen: Bis Ende 1994 wurden 251 Projekte mit einer Gesamtfinanzierung von 5,772 Mrd. ECU bewilligt (in 1994 109 Projekte mit 2,09 Mrd. ECU). Ausgezahlt wurden bisher 1,127 Mrd. ECU (1994: 591 Mio. ECU). Die Gesamtsumme der ausgelösten Projektmittel betrug 17,423 Mrd. ECU, wovon 6,909 Mrd. ECU in 1994 initiiert wurden. In 1994 wurde die Priorität auf die Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen gelegt, wobei verstärkt mit Finanzintermediären gearbeitet wird. Ebenfalls sind höhere Kapitalbeteiligungen vorgesehen. Zu den geförderten Sektoren gehörten u. a. Finanzwesen, Unternehmertum, Verkehrswesen, Telekommunikation, Energie/Elektrizitätserzeugung und die Grundstoffindustrie. EBRD verwaltet auch einige Sonderfonds, z. B. die 1993 auf Initiative der G 7-Länder zur Verfügung gestellten Mittel zur Sicherheit in Kernkraftwerken und den von skandinavischen Staaten initiierten Sonderfonds für die technische Unterstützung in den drei baltischen Republiken. Im Rahmen der technischen Hilfe und des Know-how-Transfers werden von der EBRD Konferenzen und Seminare durchgeführt und wissenschaftliche Zeitschriften (u. a. Quarterly Economic Review, Economics of Transition) herausgegeben. Obgleich die Bundesrep. D. zu den größten Anteilseignern zählt, wurden relativ wenig Projekte mit deutscher Beteiligung bearbeitet. Exportgarantien und Versicherungsgeschäfte sind der EBRD untersagt.

 

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