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Kosten von Bildungsinvestitionen

1. Entstehung: Kosten von Bildungsinvestitionen v. B. entstehen durch den Wert des Ressourcenverbrauchs und der Ressourcennutzung, die Lernende verursachen. Dazu gehört der Wert der Zeit, welche Lernende aufbringen und in der sie auf die Erzielung von Einkommen verzichten. - 2. Arten: a) Direkte Kosten: Sie umfassen alle bewerteten laufenden Ressourcenverbräuche, welche die Vermögensposition des Kostenträgers (im Sinne der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung) vermindert und durch Bildungsaktivitäten verursacht werden. Kostenträger können dabei sein: das lernende Individuum, dessen Familie, die Bildungsinstitution, der Staat, die Gesellschaft insgesamt. Direkte Kostenarten, die von den Lernenden, oder den Institutionen, oder vom Staat oder der Gesellschaft getragen werden, sind: bildungsbedingte zusätzliche Lebenshaltungskosten, Transportkosten, Kosten für Lehr- und Lernmaterialien, Personalkosten (für Erzieherinnen, Lehrer, Ausbilder etc.), sonstige Sachkosten (Energie, Miete, Telefon, Porto etc.), Bildungsgebühren. - In den öffentlichen Finanzstatistiken werden in der Regel die Ausgaben der öffentlichen Haushalte (untergliedert nach Ausgabenarten wie Personal-, Investitions- und Sachausgaben) pro Kalenderjahr ausgewiesen. Während die öffentlichen Bildungsausgaben und die Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit für berufliche Weiterbildung gut dokumentiert sind, liegen für die Kosten der betrieblichen Aus- und Weiterbildung Daten aus wenigen, in großem Abstand vorgenommenen große Erhebungen vor. Über die direkten Kosten der Lernenden bzw. ihrer Familien liegen entweder keine Daten vor (Schulbereich, Elementarbereich, Berufsausbildung) oder erste Schätzungen. Lediglich die direkten privaten Studienkosten sind durch die in Dreijahresabständen regelmäßig stattfindenden Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerkes gut dokumentiert. Ihre Aussagefähigkeit ist aber dadurch beeinträchtigt, daß die Studienkosten "brutto" und damit die studienbedingten zusätzlichen Lebenshaltungskosten nicht gesondert ausgewiesen werden. - b) Indirekte Bildungskosten: Der oben gegebene Kostenbegriff beschränkt die Bildungskosten nicht auf die direkten (ausgabengleichen) Kosten, sondern schließt Opportunitätskosten bzw. kalkulatorische Kosten mit ein. Indirekte Kosten sind somit als die nicht ausgabengleichen Kosten definiert. Die wichtigste Kategorie der Opportunitätskosten stellen die entgangenen Einkommen der Lernenden (individuelle Ebene) bzw. die entgangene Produktion (Organisationsebene) bzw. das entgangene Bruttoinlandsprodukt (gesellschaftliche Ebene) dar. - Unterscheidung: (1) Auf der gesellschaftlichen Ebene ist die dem Opportunitätskostenansatz zugrunde liegende marginalanalytische Betrachtung (Marginalkosten) wegen des möglichen Aggregationsproblems verzerrungsanfällig (d. h. die Alternativkosten werden überschätzt), da die Möglichkeit von mehr als marginalen Veränderungen der Verdienststrukturen nicht ausgeschlossen werden kann. Andererseits könnten die entgehenden Alternativeinkommen unterschätzt sein, da die Lernenden bei Verzicht auf weiteres Lernen unter der Annahme, sie seien intelligenter und begabter als die nicht weiter Lernenden, ein höheres Einkommen als jene erzielen könnten. (2) Auf der Ebene der Bildungsorganisationen und des Staates schlagen sich Steuerbefreiungen und Steuerentgänge als Opportunitätskosten nieder. Da Bildungsorganisationen, die Non-Profit-Institutionen sind, von einer Reihe von Steuern (z. B. Umsatz-, Vermögen-, Kapitalertrag-, Gewerbesteuer) befreit sind, genießen sie einen Kostenvorteil gegenüber gewinnorientierten Bildungseinrichtungen. Darüber hinaus entstehen dem Staat (vorübergehend) Steuerverluste durch die fehlende Besteuerung der entgangenen Einkommen (sowohl bei direkten wie bei indirekten Steuern). (3) Eine dritte Gruppe von Opportunitätskosten der Bildung bezieht sich auf die kalkulatorischen Abschreibungen auf Gebäude und Ausstattungen, auf kalkulatorische Mieten im Falle der Nutzung selbsterstellter oder selbstfinanzierter Räumlichkeiten und auf kalkulatorische Zinsen. Die letzten beiden Positionen verweisen darauf, daß die Räumlichkeiten für anderweitige Zwecke vermietet werden könnten (entgangene Mieteinnahmen) bzw. daß das für Bildungsprozesse gebundene Kapital anderweitig gebunden sein und Zinsen erzielen könnte. Erst die Summe aus direkten und indirekten Bildungskosten ergeben die "wahren" Bildungsgesamtkosten. - c) Externe Kosten und Kosten nonformaler Bildung: Externe Bildungskosten entstehen, wenn die Bildungsbemühungen Vermögensverluste außerhalb des Bildungssystems erzeugen (z. B. die Kosten von Gewalttaten in Schulen gegenüber Lehrpersonen oder Mitlernenden oder von Polizeischutz von bzw. an Schulen). Schließlich finden eine Fülle von Bildungsprozessen nonformal, d. h. außerhalb des formalen Bildungssystems z. B. in der Familie, zu Hause, am Arbeitsplatz und bei anderen Gelegenheiten statt, die ebenfalls Ressourcen - vor allem Zeit - beanspruchen. - Vgl. auch Bildungsökonomie VI.

 

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