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EDV-gestützte Steuerplanung

I. Zunehmende Bedeutung der Steuerplanung: Im Rahmen der Steuerberatung nimmt die Steuergestaltungsberatung einen zunehmend breiteren Raum ein. Die Tendenz geht hier grundsätzlich zu einer umfassenden und stärker zukunftsbezogenen Beratung der Mandantschaft in allen steuerlichen Angelegenheiten. Diese Entwicklung ist maßgeblich durch die zunehmende Steuersensibilität der Klientel, die immer komplexer werdenden Sachverhalte, die "permanenten" Steuerreformen und die technische Entwicklung im EDV-Sektor beeinflußt. Die Steuergestaltungsberatung bedarf einer fundierten Entscheidungsbasis, die sich bei gegebener Zielsetzung insbes. auf die Kenntnis der relevanten Handlungsmöglichkeiten und auf die Einwirkung dieser Handlungsalternativen auf die Zielgröße erstreckt. Es müssen also Planungs- und Vergleichsrechnungen aufgestellt werden, die die quantitativen Auswirkungen der Steuergestaltungen exakt aufzeigen. Gerade für den quantitativen Bereich der Steuerplanung bietet sich eine EDV-Unterstützung an.
II. Grundlagen der Steuerplanung: 1. Begriff: Unter Steuerplanung wird allgemein die gedankliche Vorwegnahme der späteren Besteuerung verstanden. Ziel der Steuerplanung ist die Ermittlung der zukünftigen Steuerbelastung in einem konkreten Fall. Die Steuerplanung umfaßt dabei nicht nur die zielorientierte Beeinflussung der Steuerlast i. S. einer Minimierung, sondern auch die Einflüsse der Besteuerung auf das Handlungsoptimum des Steuerpflichtigen. - 2. Methoden: In der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre sind verschiedene Methoden zur Planung der Steuerbelastung entwickelt worden. Zu nennen sind hier in erster Linie neben den für Planungszwecke ungeeigneten grobquantifizierenden Rechnungen die kasuistische Veranlagungssimulation (Simulation) und die Teilsteuerrechnung. Beide Verfahren liefern exakte Werte und sind damit grundsätzlich geeignet. Das bei der Teilsteuerrechnung notwendige Umdenken von den bei der Veranlagungssimulation bekannten Vorgehensweisen und vertrauten Eingabegrößen auf die Bemessungsgrundlagen der Teilsteuerrechnung führte und führt in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Akzeptanz dieses Verfahrens, das mit Kunstgrößen arbeitet (Modifikationen), mit denen die Praxis (noch) nicht vertraut ist. Da der hohe Rechenaufwand der kasuistischen Veranlagungssimulation durch den Einsatz moderner EDV heutzutage kein Problem mehr darstellt, wird dieses Verfahren wegen seines Arbeitens mit Eingabegrößen, die dem Anwender vertraut sind, und seiner totalen Individualität - ein konkreter Fall kann exakt abgebildet werden, wobei progressive Steuertarife und die individuellen Verhältnisse aller Gesellschafter Berücksichtigung finden - der Teilsteuerrechnung meist vorgezogen. - 3. Problembereiche bei der Quantifizierung der Steuerbelastung: Auch mit der Entscheidung für die Veranlagungssimulation sind die Umsetzungsschwierigkeiten in der Praxis noch nicht überwunden. Es sind insbes. folgende Problembereiche zu beachten: (1) Die Gewinnung von exakten Steuerbelastungsziffern erfordert i. d. R. einen hohen Rechenaufwand und damit hohe Kosten. Besonders deutlich wird dies, wenn mehrere Alternativen durchgerechnet werden müssen. Gefordert wird eine hohe Operationalität. (2) Das Anwendungsspektrum von Steuerbelastungsvergleichen erstreckt sich auf eine Vielzahl verschiedenster Fragestellungen. Dabei müssen die individuellen Verhältnisse jedes Einzelfalles abbildbar sein, da die Steuerbelastung des konkreten Einzelfalles zu ermitteln ist. Es wird somit eine große Flexibilität erwartet. Problematisch ist, daß zwischen den Merkmalen Operationalität und Flexibilität ein Zielkonflikt besteht: Je höher die Flexibilität des Modells, desto geringer ist i. d. R. die Operationalität. (3) Daneben stoßen in der Wissenschaft entwickelte Modelle in der Praxis zunächst nicht selten auf Vorbehalte. Es mangelt in vielen Fällen nicht nur an der allgemeinen Akzeptanz (Praxisnähe) des wissenschaftlichen Modells, oft fehlt es außerdem noch an der notwendigen Anwenderfreundlichkeit, die für einen Einsatz in der Praxis erforderlich ist.
III. EDV-Unterstützung bei der Steuerplanung: 1. EDV-Einsatz: Kennzeichnend für die EDV-gestützte Steuerplanung ist die Unterstützung des Planungsprozesses durch den Einsatz von Software in erster Linie zur Quantifizierung der Steuerbelastung bzw. von Steuerbelastungsdifferenzen. Bei den immer komplexer werdenden Sachverhalten und der geforderten Flexibilität erscheint der Einsatz der EDV zur Quantifizierung der steuerlichen Konsequenzen geradezu zwingend, denn häufig - und dies gilt insbes. für die mit einem hohen Rechenaufwand verbundenen Problemstellungen der Gestaltungsberatung - schafft erst die EDV die Bedingungen einer sinnvollen und effektiven Bearbeitung dieser Probleme, die bisher mangels geeigneter Hilfsmittel nicht bewältigt werden konnten. Durch die Entlastung des Planenden im Bereich der quantitativen Planung kann der Blick stärker auf die qualitativen Planungsschritte gerichtet werden. Aber auch im Bereich der qualitativen Steuerplanung (Entscheidungsfindung) bietet die EDV bereits Möglichkeiten zur Unterstützung, insbes. im Rahmen von Expertensystemen. - 2. Anforderungen und Möglichkeiten moderner EDV-Lösungen: a) Inhaltliche Anforderungen: Bei der Realisation bzw. Auswahl von EDV-Instrumenten zur Steuerplanung sollten zunächst inhaltliche Anforderungen im Mittelpunkt stehen: Selbstverständlich ist, daß exakte Berechnungen durchgeführt werden und die Software laufend auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung gehalten wird. Ein Steuerplanungsinstrument sollte möglichst universell einsetzbar sein, d. h. verschiedenste Fallgestaltungen müssen berücksichtigt werden können. Dabei muß es möglich sein, die zu planenden Alternativen ohne großen Erfassungsaufwand durchzurechnen und vergleichend gegenüberzustellen. Weiterhin werden aussagekräftige Auswertungen zu fordern sein, die nach Möglichkeit anwenderspezifisch gestaltbar sein sollten. Damit der Erfassungsaufwand möglichst gering gehalten wird, sollte auf vorhandenes Datenmaterial, z. B. aus der Finanzbuchhaltung oder den Steuerveranlagungsprogrammen, zurückgegriffen werden können. Dazu sind Programmverknüpfungen bzw. Schnittstellen zu realisieren. - b) Möglichkeiten moderner EDV-Instrumente: Der technische Fortschritt sowohl im Software- als auch im Hardwarebereich eröffnet immense Möglichkeiten in bezug auf die Benutzerfreundlichkeit der EDV-Instrumente. Der Einsatz von PC-Programmen ermöglicht im Vergleich zu den früheren Rechenzentrumslösungen eine hohe Anwenderfreundlichkeit der Programme durch Menütechnik, eine weitgehend vereinheitlichte Benutzeroberfläche und die Unterstützung durch ein kontextsensitives Hilfesystem. Der Einsatz von tragbaren PCs (Laptop oder Notebook) läßt einen Einsatz vor Ort beim Mandanten zu, was sicherlich die Möglichkeiten einer individuellen Beratung verbessert. Durch die Weiterentwicklungen im Hardwarebereich sind eine hohe Rechenleistung und der Zugriff auf große Datenmengen gewährleistet. - c) Standardlösung versus Individuallösung: Bei Auswahl der geeigneten Software stellt sich die Frage, ob eine Individuallösung erstellt werden soll, oder ob Standardsoftware zum Einsatz kommen kann. Eine Standardlösung kann niemals alle Wahlmöglichkeiten offenlassen. Wer eine Standardlösung anwendet, muß daher die grundsätzlichen Entscheidungen des Programmanbieters z. B. hinsichtlich Methode, abbildbarer Sachverhalte, Detaillierungsgrad und Darstellungsart der Ergebnisse akzeptieren. Damit ist die Wahlmöglichkeit für den einzelnen Beratungsfall eingeschränkt. Eine Individuallösung kann dagegen auf die speziellen Bedürfnisse des Anwenders zugeschnitten werden. Der Vorteil des Einsatzes von Standardlösungen liegt jedoch in der zielsicheren und i. d. R. auch effektiven Abwicklung eines Falles. - 3. Anwendungsmöglichkeiten: Die Zahl der Anwendungsmöglichkeiten EDV-gestützter Steuerplanung ist nahezu unübersehbar. Der Einsatz erstreckt sich sowohl auf Fragestellungen allgemeiner betriebswirtschaftlicher Natur, die stark durch das Steuerrecht beeinflußt werden (z. B. Finanzierungs- und Rechtsformentscheidungen) als auch auf spezielle steuerliche Probleme (z. B. steuerliche Wahlrechte). Besonders bedeutsam ist die Differenzierung zwischen Entscheidungen mit kurzfristigen und solchen mit langfristigen Wirkungen. Berührt die Entscheidung mehrere Perioden, so ist grundsätzlich ein dynamischer Steuerbelastungsvergleich durchzuführen. D. h. es sind nicht nur die steuerlichen Wirkungen einer Periode zu ermitteln, sondern vielmehr sind die Wirkungen der verschiedenen Alternativen in allen Perioden zu berechnen und mittels der in der Investitionsrechnung bereitgestellten Verfahren (Kapitalwert- oder Endwertverfahren) vergleichbar zu machen. Es liegt auf der Hand, daß bei mehrperiodigen Modellen der Erfassungs- und Berechnungsaufwand u. U. erhebliche Ausmaße annehmen kann. - Beispielhaft seien im folgenden einige Anwendungsfälle und deren Umsetzung in EDV-Lösungen dargestellt: a) Allgemeine einperiodige Steuerbelastungsvergleiche: Allgemeine einperiodige Steuerbelastungsvergleiche können insbes. mit dem DATEV-Programm "PC-SBV" (Steuerbelastungsvergleiche mit dem PC) durchgeführt werden. Konzeptionsgrundlage bei dem Entwurf des Programms PC-SBV war die Forderung, ein Instrument zu entwickeln, das Steuerbelastungsrechnungen in allgemeiner Form ermöglicht und nicht von vornherein auf bestimmte Aufgabenstellungen - wie beispielsweise die Rechtsformwahl - zugeschnitten ist. PC-SBV ist vielmehr offen für alle Problemstellungen, deren gemeinsamer Nenner die inländische Steuerbelastung einer Periode ist. Die Ergebnisse dieser Steuerbelastungsrechnungen können in Steuerbelastungsvergleiche einmünden, die zwei oder mehrere Alternativen unter dem Aspekt der Steuerbelastung gegenüberstellen. Zusätzlich sind in diesem Programm Planungsaspekte berücksichtigt worden, insbes. um Schwächen der einperiodigen Veranlagungssimulation zu vermeiden. Schwächen der einperiodigen Veranlagungssimulation ergeben sich im wesentlichen daraus, daß aus ein und derselben Entscheidung resultierende Effekte sich nicht unbedingt im gleichen Veranlagungs- bzw. Erhebungszeitraum auswirken. Diesem Aspekt wird durch den Einsatz von planerischen Elementen Rechnung getragen. So wird z. B. die Berücksichtigung der Gewinnausschüttung einer GmbH beim Gesellschafter (wahlweise) im Jahr der Entstehung fingiert und der gemeine Wert einer GmbH näherungsweise aus der aktuellen Ertrags- und Vermögenssituation berechnet. Die Einsatzmöglichkeiten dieses EDV-Instrumentes erstrecken sich auf eine Vielzahl von Steuerplanungs- bzw. Steuergestaltungssituationen, wobei allerdings die Restriktion der Einperiodigkeit zu beachten ist. Das Programm ermöglicht somit sowohl die Unterstützung bei Planungen im Privatbereich (wie z. B. Barlohnumwandlung zugunsten einer Direktversicherung oder Gestaltungen im Bereich der Sonderausgaben) als auch Anwendungsfälle aus dem Beteiligungsbereich natürlicher Personen an Gesellschaften (wie z. B. Ehegattenarbeitsverträge oder eine Variation der Leistungsvergütungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers) und Gestaltungen im betrieblichen Bereich (wie beispielsweise verschiedene Finanzierungsformen oder Rechtsformvergleiche). - b) Rechtsformvergleiche: Interessanterweise sind die ersten EDV-Programme zur quantitativen Unterstützung der Steuerplanung nicht für allgemeine Planungs- bzw. Belastungsrechnungen erstellt worden, sondern für das spezielle Problem der Rechtsformwahl. Zu nennen ist hier insbes. die erste Version des DATEV-Programms "Steuerbelastungsvergleich", damals noch als Rechenzentrumsprogramm. Diese früher zu beobachtende Konzentration der Programme auf den Rechtsformvergleich kann in erster Linie damit begründet werden, daß sich bei diesem Anwendungsproblem aufgrund des großen Rechenaufwandes eine EDV-Unterstützung sicherlich anbietet und es sich hier um ein abgegrenztes Problem handelt. Mittlerweile sind für diesen aperiodisch auftretenden Anwendungsfall leistungsfähige PC-Programme entwickelt worden. Zu nennen sind hier z. B. das von Jacobs entwickelte Programm "REFO" sowie das Programm "ComparTAX" von Loistl, die speziell für den Rechtsformvergleich konzipiert sind und diesen sehr detailliert und komfortabel abbilden. Aber auch das DATEV-Programm "PC-SBV" läßt sich für Rechtsformvergleiche einsetzen. - c) Konsequenzen und Gestaltungen bei Betriebsprüfungen: Steuerliche Betriebsprüfungen haben oft wesentliche Steuernachzahlungen für die betroffenen Personen zur Folge. Allerdings ist es in vielen Fällen so, daß Prüfungsfeststellungen zwar eine Mehrbelastung auslösen, sich diese aber in den Folgeperioden, z. B. durch höhere Abschreibungen oder geringere Veräußerungserlöse wieder ausgleichen. Eine EDV-Unterstützung bietet sich hier also zum einen wegen des hohen materiellen Gewichts und zum anderen wegen der oft schwer übersehbaren Folgen aufgrund der Mehrperiodigkeit an. Der Einbezug mehrerer Veranlagungszeiträume stellt dabei gegenüber den bisher genannten Steuerplanungsprogrammen eine wesentliche Weiterentwicklung dar. EDV-Unterstützung bei der Quantifizierung von Betriebsprüfungs-Feststellungen und damit auch bei Gestaltungen in diesem Bereich bietet das DATEV-Programm "Betriebsprüfung". - d) Umstrukturierungen: Gilt es Umstrukturierungen eines unternehmerischen Engagements wie Realteilung, Fusion, Eintritt eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft sowie Umwandlungen steuerlich zu planen, so steht vielfach die Frage im Mittelpunkt, ob vorhandene stille Reserven im Rahmen der bestehenden Wertansatzwahlrechte aufgedeckt werden und damit für die Folgeperioden ein erhöhtes Abschreibungspotential geschaffen wird (Aufstockungs- und Abschreibungsmodell) oder ob die Buchwerte fortgeführt werden sollen. Dieser Sachverhalt stellt in mehrfacher Hinsicht hohe Anforderungen an eine quantitative Entscheidungsunterstützung: Zum einen ist hier ein mehrperiodiger Steuerbelastungsvergleich durchzuführen. Das durch eine Aufdeckung der stillen Reserven geschaffene Abschreibungsvolumen wirkt sich erst in späteren Perioden steuermindernd aus. Die Wirkungen der verschiedenen Perioden müssen dann mittels Kapitalwert- oder Endwertverfahren vergleichbar gemacht werden. Zum anderen sind die zugrunde liegenden Sachverhalte oftmals durch einen hohen Komplexitätsgrad gekennzeichnet. Standardsoftware ist für diesen sehr komplexen Bereich bisher kaum entwickelt worden. Zu nennen ist hier lediglich das Programm "UMWASoft" der Firma ProWis zur Umwandlung in Kapitalgesellschaften sowie das Programm "Umwandlung 1 x L" der Firma U-Plan zur Umwandlung in Personalgesellschaften. Allerdings sind Individuallösungen auf Basis von Tabellenkalkulationsprogrammen gerade für dieses Steuergestaltungsproblem entwickelt worden. Genannt sei hier das Modell von Roth zur Realteilung einer GmbH und das Modell von Elschen/Trompeter zur Einbringung in eine Kapitalgesellschaft. Weiterhin kann dieser Fall auch mit dem oben erwähnten DATEV-Programm "Betriebsprüfung" geplant werden, denn dieses kann in Abwandlung seiner eigentlichen Zielsetzung auch für mehrperiodige Steuerplanungen eingesetzt werden. - e) Betriebswirtschaftliche Entscheidungen mit starkem Gewicht der steuerlichen Komponente: Bei einer Reihe von betriebswirtschaftlichen Entscheidungen hat die steuerliche Komponente eine große Bedeutung. Zu nennen sind hier z. B. Investitions- und Finanzierungsentscheidungen. Es verwundert also nicht, daß die Steuerkomponente bei Planungen dieser Bereiche sehr detailliert berücksichtigt wird. Dies zeigt sich z. B. in dem DATEV-Programm "PC-FINA", das die Planung betrieblicher Investitionen unterstützt.
IV. Ausblick: Die heute zur Verfügung stehenden EDV-Instrumente bieten effiziente Unterstützung bei der Planung von Steuergestaltungen. Dabei steht die Unterstützung der quantitativen Planungskomponente im Vordergrund. Es ergeben sich für die Zukunft noch eine ganze Palette von Erweiterungsmöglichkeiten, wobei hier beispielhaft der Einsatz von Expertensystemen genannt sei, der vor allem im Bereich der qualitativen Steuerplanung Unterstützung bieten kann. Praktisch einsetzbare Expertensysteme existieren im deutschsprachigen Raum bisher kaum, weiter ist die Entwicklung in den Vereinigten Staaten. Der praktische Vorteil von Expertensystemlösungen liegt vor allem darin, nicht nur das Faktenwissen, sondern auch das auf "Faustregeln" beruhende (heuristische) Erfahrungswissen eines Experten abbilden und für spätere Anwendungen "speichern" zu können. Dabei leisten die bisher entwickelten Expertensystemlösungen insbes. Hilfestellungen bei der Sammlung der erforderlichen Informationen, der Identifizierung problematischer Aspekte und, soweit erforderlich, auch beim Aufzeigen von Lösungsansätzen eines Steuerplanungsproblems.
Literatur: Elschen/Trompeter, Der Zwischenwertansatz - Das verkannte Optimum bei der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft, DB 1990, S. 2533-2543; Herzig, Expertensysteme in der Steuerberatung - Bindeglied zwischen Betriebswirtschaftlicher Steuerlehre und Steuerberatung, in: Herzig (Hrsg.) Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Steuerberatung, Wiesbaden 1991; Herzig/Schiffers/Wawroschek, DSWR Sonderheft 1991, S. 104-118; Jacobs, Unternehmensbesteuerung und Rechtsform, München 1996; Roth, Ertragsteuerliche Belastungsanalyse der Realteilung einer GmbH, München 1990; Schiffers, Steuergestaltung durch Aufdeckung stiller Reserven im Rahmen von Umgestaltungen des unternehmerischen Engagements, Wiesbaden 1994; van de Valk, Die Steuerberatung im Wandel, Diss., Gießen 1990; Zilahi-Szabó, Informationsverarbeitung in der Steuerkanzlei, in: Steuerberater-Handbuch 1994; Zilahi-Szabó/van der Valk, Der Wandel der Steuerberatungspraxis im Umfeld moderner Technologien, Betriebsberater 1988, S. 388 ff.

 

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